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Änderungen bei der Registrierkassenpflicht

Viel Aufruhr gab es in den letzten Monaten bezüglich der Registrierkassenpflicht. Auch die Landjugend hat sich sehr intensiv für eine praxistaugliche Änderung eingesetzt. Erfreulicherweise wurden im Ministerrat vom 21. Juni 2016 doch noch einige Änderungen in Bezug auf die Registrierkassenpflicht vereinbart, welche am 06. Juli 2016 dann auch im Parlament vom Nationalrat beschlossen wurden.

Auflockerung der Registrierkassenpflicht beschlossen

 

Für Vereine und somit auch die Landjugend wirken sich diese Änderungen folgendermaßen aus:

 

- Zusammenarbeit mit der Gastronomie im kleinen Vereinsfest möglich - bisher fiel ein Vereinsfest unter die Steuer- und Registrierkassenpflicht, wenn sich ein Wirt beteiligte, künftig nicht mehr; die Trennung vom Geschäft des Wirts und des Vereins (z.B. kein Kellnern für den Wirt) ist weiterhin zu empfehlen

 

- Ausdehnung Stundengrenze von 48 auf 72h (bisher waren Vereinsfeste im Umfang von 48 Stunden pro Jahr von Steuer und Registrierkasse befreit, künftig bis zu 72 Stunden)

 

- Keine Umsatzgrenze bei der Registrierkassenpflicht innerhalb der 72h-Regelung für Vereine und Einsatzorganisationen (bisher 15.000 Euro)

 

- Keine Registrierkassen- und Steuerpflicht bei Gratis-Mitarbeit von vereinsfremden Personen (zB Freunde oder Nachbarn) – bisher galt das nur für Mitglieder und nahe Angehörige.

 

Weitere Infos sind den Medienberichten zu entnehmen (zB. Presse, Kleine Zeitung, Standard, …)

 

Alles in allem wurde für gemeinnützige Vereine damit eine sehr praktikable Lösung gefunden!

 


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