75. Generalversammlung & Jubiläum
Am 26. Oktober 2024 findet um 16.30 Uhr die Generalversammlung
der LJ Steiermark im Steiermarkhof in Graz (G) statt.
Höhepunkte sind die Präsentation der Tätigkeiten des abgelaufenen Landjugend Jahres sowie dieErgänzungswahlen, wo neue Funktionär:innen in das Landes-Führungsteam der Landjugend gewählt werden. Außerdemwird das 75 Jahr Jubiläum im Rahmen der Generalversammlung bzw. danach bei einem geselligen Ausklang mit Musik,Speis und Trank, gebührend gefeiert.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2 Beschlussfähigkeit
3 Anträge zur Tagesordnung
4 Genehmigung des Protokolls
5 Tätigkeitsbericht
6 Interview
7 Kassabericht
8 Entlastung des Vorstands
9 Verabschiedungen
10 Ergänzungswahlen
11 Grußworte
12 Allfälliges
Pro Bezirk sind 8 Delegierte bei der Generalversammlungstimmberechtigt. Zusätzlich zu den 8 Delegierten pro LJ Bezirk sind auch noch jeweils 2 Funktionär:innen pro Ortsgruppe eingeladen. Wir bitten um euer Verständnis, dass dasheuer die Höchstzahl der Teilnehmer:innen pro LJ Bezirkdarstellt!
Wir bitten euch, eure 8 Delegierten, sowie die max.2 Funktionär:innen der jeweiligen Ortsgruppen, die an der Generalversammlung teilnehmen werden, an eure:n Bezirksbetreuer:in bis 11. Oktober 2024 zu melden. Die Beteuer:innen leiten dann die Anmeldungen gesammelt für den LJ Bezirk an das LJ Büro weiter.
Die Generalversammlung ist eine Delegiertenverlsammlung. Ihr gehören neben den Mitgliedern des Landesvorstands acht Delegierte je Bezirksorganisation an. Die Nominierung der Delegierten obliegt den Landjugend Bezirksorganisationen. Die Delegierten müssen Mitglieder der jeweiligen Landjugend Bezirksvereine und somit auch Mitglieder der Landjugend Steiermark sein. Die Generalversammlung ist bei der Hälfte aller Stimmberechtigten beschlussfähig. Sind weniger Stimmberechtigte anwesend, so findet die Generalversammlung dreißig Minuten später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig ist (ausgenommen Auflösung des Vereins, sowie Aufnahme und Ausschluss einer LJ Bezirksorganisation – hier müssen mindestens 50 % der Delegierten anwesend sein). Anträge, die nicht in der Tagesordnung enthalten sind, können nur dann zur Beschlussfassung zugelassen werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten zustimmen (ausgenommen sind Anträge auf Statutenordnung, Auflösung des Vereins, sowie Aufnahme und Ausschluss einer LJ Bezirksorganisation). Gültige Beschlüsse können nur zur Tagesordnung mit absoluter Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen gefasst werden. Statutenänderungen, eine Erweiterung der Tagesordnung, die Auflösung des Vereins, sowie Aufnahme und Ausschluss einer LJ Bezirksorganisation bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.