LJ Bogen

Geschäftsordnung

Ein Programm von Jugendlichen für Jugendliche

Seit mehr als sechs Jahrzehnten ist die Landjugend nicht nur eine der größten sondern auch sicherlich eine der aktivsten Jugendorganisationen in der Steiermark. Das Erfolgsgeheimnis der Landjugend Steiermark liegt in ihrem Organisationsverständnis: "Ein Programm von Jugendlichen für Jugendliche". So ist immer sichergestellt, dass die Aktivitäten und Veranstaltungen genau auf die Zielgruppe abgestimmt sind. Das Leitbild der Landjugend umfasst sechs Schwerpunktbereiche, in denen sich alle Aktionen und Angebote der Landjugend wiederfinden.

 

Veröffentlichung / Ausschreibung von Terminen

  1. Homepage www.stmklandjugend.at & regionale Pages im LJ Design
  2. Jahresprogramm (Folder: Landjugend-Programm)
  3. Einladungen und Wettbewerbsausschreibungen (Printversion & digital)
  4. Sitzungen (Landesjugendratssitzungen, Regionsgremien, LV Sitzungen)
  5. Zeitschrift "Landjugend"
  6. LWM (Landwirtschaftliche Mitteilungen)
  7. Info Mails & Newsletter (E-Mailverteiler)
  8. Infobrief für OG Leitungen &BezirksfunktionärInnen (2 - 4 x jährlich per Post)
  9. Alle FunktionärInnen und BezirksbetreuerInnen erhalten, wenn möglich, die Ausschreibung per E-Mail.
  10. Verteiler: auf den Ausschreibungen wird der jeweilige Verteiler vermerkt

 

 

Anmeldung

  • Seminare und Wettbewerbe weisen in der Regel eine begrenzte Zahl von Teilnahmeplätzen auf.
  • Grundsätzlich hat eine Anmeldung gemäß den in der Ausschreibung festgehaltenen Anmeldemodalitäten (mündlich, schriftlich, Frist, Anzahl, etc.) zu erfolgen.
  • Eine Reihung der InteressentInnen erfolgt nach dem Datum der Anmeldung, sofern keine anderwärtigen Kontingente verteilt werden.
  • Landjugend-Mitglieder werden generell bei der Anmeldung bevorzugt.
  • Nach Maßgabe vorhandener freier Plätze werden diese auch an Nicht-Landjugend-Mitglieder vergeben (je nach Veranstaltung).

 

Absage von Veranstaltungen & Änderungen im Veranstaltungsablauf

  • Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnahmezahl ab.
  • Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor.
  • Die Teilnehmenden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
  • Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden (Überwiesene Teilnahmebeiträge werden refundiert).

 

Kursbeiträge und Anmeldebestätigungen

  • Die Teilnehmenden erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen nach erfolgter Anmeldung innerhalb der vorgesehenen Anmeldefrist (falls nicht anders angegeben, z.B. bei Sportveranstaltungen) eine Anmeldebestätigung per E-Mail, Post oder Telefon.
  • Der Teilnahmebeitrag wird falls nicht anders in der Ausschreibung oder Anmeldebestätigung vermerkt, mittels zugesandter Rechnung in Rechnung gestellt.
  • Der angegebene Teilnahmebeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, vor Veranstaltungsbeginn fällig.
  • Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angeführt, nicht im Teilnahmebeitrag enthalten.
  • Nähere Details werden in den jeweiligen Veranstaltungs- und Seminarausschreibungen definiert.

 

Stornobedingungen

Es gelten die allgemeinen Stornobedingungen bzw. die auf der Ausschreibung angeführten Stornobedingungen.

 

Allgemeine Stornobedingungen:

  • Absage bis 7 Tage vor der Veranstaltung: keine Stornogebühr
  • Absage bis 1 Tag vor der Veranstaltung: 50% des Teilnahmebeitrags
  • Keine Absage: 100% des Teilnahmebeitrags
  • Die Nominierung eines Ersatzteilnehmenden bei Verhinderung ist möglich.
  • Im Falle einer Erkrankung entfallen gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung die Stornokosten.
  • Stornierungen und Abmeldungen sind nur im LJ Referat möglich (Mail, telefonisch).

 


Teilnahmebestätigung

  • Teilnahmebestätigungen werden nur für Weiterbildungsveranstaltungen ausgegeben.
  • Die angemeldeten Teilnehmenden erhalten nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung.
  • Nicht angemeldete Teilnehmende müssen eine Teilnahmebestätigung im LJ Referat beantragen.

 

Haftung für Gegenstände

Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenstände, übernimmt die Landjugend Steiermark keine Haftung.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.

 

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel teilweise nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt.

 

 

Geschäftszeiten

Das Referat der Landjugend Steiermark mit Sitz in Graz ist erreichbar:

Montag bis Donnerstag:

    07.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:

    07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Außerhalb der Geschäftszeiten:

  • Mobiltelefon (siehe Kontakte www.stmklandjugend.at)
  • Anrufbeantworter