Veröffentlichung / Ausschreibung von Terminen
- Homepage www.stmklandjugend.at & regionale Pages im LJ Design
- Jahresprogramm
- Einladungen und Wettbewerbsausschreibungen (Printversion & digital)
- Sitzungen (Landesjugendratssitzungen, Regionsgremien, LV Sitzungen)
- Zeitschrift „Landjugend“
- LWM (Landwirtschaftliche Mitteilungen)
- Info Mails & Newsletter (E-Mailverteiler)
- Infobrief für OG Leitungen & Bezirksfunktionär:innen
- Alle Funktionär:innen und Bezirksbetreuer:innen erhalten, wenn möglich, die Ausschreibung per E-Mail.
- Verteiler: auf den Ausschreibungen wird der jeweilige Verteiler vermerkt
Anmeldung
- Seminare und Wettbewerbe weisen in der Regel eine begrenzte Zahl von Teilnahmeplätzen auf.
- Grundsätzlich hat eine Anmeldung gemäß den in der Ausschreibung festgehaltenen Anmeldemodalitäten (mündlich, schriftlich, Frist, Anzahl, etc.) zu erfolgen.
- Eine Reihung der Interessent:innen erfolgt nach dem Datum der Anmeldung, sofern keine anderwärtigen Kontingente verteilt werden.
- LJ Mitglieder werden generell bei der Anmeldung bevorzugt.
- Nach Maßgabe vorhandener freier Plätze werden diese auch an Nicht-LJ Mitglieder vergeben (je nach Veranstaltung).
Absage von Veranstaltungen & Änderungen im Veranstaltungsablauf
- Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnahmezahl ab.
- Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuellen Absagen vor.
- Die Teilnehmenden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
- Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden (Überwiesene Teilnahmebeiträge werden refundiert).
Kursbeiträge und Anmeldebestätigungen
- Die Teilnehmenden erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen nach erfolgter Anmeldung innerhalb der vorgesehenen Anmeldefrist (falls nicht anders angegeben, zB bei Sportveranstaltungen) eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
- Der Teilnahmebeitrag wird, falls nicht anders in der Ausschreibung oder Anmeldebestätigung vermerkt, mittels zugesandter Rechnung in Rechnung gestellt. Der angegebene Teilnahmebeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, vor Veranstaltungsbeginn fällig.
- Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angeführt, nicht im Teilnahmebeitrag enthalten.
- Nähere Details werden in den jeweiligen Veranstaltungs- und Seminarausschreibungen definiert.
Stornobedingungen
- Es gelten die allgemeinen Stornobedingungen bzw. die auf der Ausschreibung angeführten Stornobedingungen.
- Allgemeine Stornobedingungen, sofern keine abweichenden Bedingungen angegeben sind:
- Absage bis 7 Tage vor der Veranstaltung: keine Stornogebühr
- Absage bis 1 Tag vor der Veranstaltung: 50% des Teilnahmebeitrags
- Keine Absage: 100% des Teilnahmebeitrags
- Die Nominierung eines Ersatzteilnehmenden bei Verhinderung ist nur nach Absprache möglich.
- Im Falle einer Erkrankung entfallen die Stornokosten nicht.
- Stornierungen und Abmeldungen sind nur im LJ Büro möglich (Mail, telefonisch).
Zahlungsbedingungen und Mahngebühren
- Rechnungen der Landjugend Steiermark sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung wird der offene Betrag in weiterer Folge gemahnt. Für die einzelnen Mahnstufen gelten folgende Mahngebühren:
- 1. Mahnung: kostenfrei
- 2. Mahnung: € 5,-
- 3. Mahnung: € 10,-
- 4. Mahnung: € 15,-
- Die jeweiligen Mahngebühren werden zusätzlich zum offenen Rechnungsbetrag verrechnet. Die Geltendmachung weiterer gesetzlich zulässiger Kosten und Ansprüche bleibt davon unberührt.
Teilnahmebestätigung
- Teilnahmebestätigungen werden nur für Weiterbildungsveranstaltungen ausgegeben.
- Die angemeldeten Teilnehmenden erhalten nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung.
- Nicht angemeldete Teilnehmende müssen eine Teilnahmebestätigung im LJ Büro beantragen.
Haftung für Gegenstände
- Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenstände, übernimmt die Landjugend Steiermark keine Haftung.
- Die bei Veranstaltungen der Landjugend Steiermark zur Verfügung gestellten Gegenstände, Materialien und Ausstattungsgegenstände sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln und dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Landjugend Steiermark vom Veranstaltungsort entfernt werden.
- Werden Gegenstände oder Materialien der Landjugend Steiermark während einer Veranstaltung durch Teilnehmer:innen eines teilnehmenden Bezirks unbefugt entnommen, beschädigt oder nicht zurückgegeben, haftet die verursachende Person für den daraus entstehenden Schaden, sofern ihr die Verursachung eindeutig zugeordnet werden kann. Kann keine verursachende Person festgestellt werden und steht gleichzeitig fest, dass der Schaden ausschließlich durch Teilnehmer:innen der Veranstaltung verursacht worden sein kann, kann die Landjugend Steiermark den entstandenen Schaden gegenüber den betroffenen teilnehmenden Bezirken geltend machen.
- Der zu ersetzende Schaden umfasst insbesondere die notwendigen Kosten für Reparatur, Ersatz oder Wiederbeschaffung des betreffenden Gegenstandes. Die Landjugend Steiermark behält sich vor, den tatsächlich entstandenen Schaden gegenüber der verantwortlichen Person bzw. dem verantwortlichen Bezirk geltend zu machen. Kann keine verursachende Person festgestellt werden, können die Kosten auf die betroffenen teilnehmenden Bezirke aufgeteilt werden.
Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.
Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
- Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel teilweise nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt.
Geschäftszeiten
- Das Büro der Landjugend Steiermark mit Sitz in Graz ist erreichbar:
- Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr bis 16 Uhr
- Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
- Außerhalb der Geschäftszeiten:
- Mobiltelefon (siehe www.stmklandjugend.at)
- Anrufbeantworter