Auffi am Traktor und ab zum LE Pflügen 2026
Pflügen Landesentscheid
8. - 9. August 2026, Hatzendorf (SO)
Beim Wettbewerbspflügen gilt es eine zugeloste Ackerparzelle in einer vorgegebenen Rahmenzeit möglichst sauber und gleichmäßig umzupflügen. Wichtige Bewertungskriterien sind die Gleichmäßigkeit und Geradheit der Furchen, sowie die technisch korrekte Ausführung der Pflugarbeit. Gestartet wird in zwei Klassen, der Drehpflugklasse (Standard und Spezial) und dem Beetpflügen. Pflügen wurde in den letzten Jahren zu einem Hightech-Wettbewerb. Grund genug um beim Pflügen Landesentscheid 2025dabei zu sein.
Samstag, 8. August 2026:
9 Uhr: Anreise der Teilnehmer:innen
10 Uhr: Beginn Trainingspflügen
16 Uhr: Ende des Trainingspflügens
16.30 Uhr: Pflüger:innenbesprechung am Feld
20 Uhr: Eröffnung & Startnummernauslosung im Kultursaal Hatzendorf
Sonntag, 9. August 2026:
7 Uhr: Frühstück in der Unterkunft für Teilnehmer:innen und Juror:innen
8.30 Uhr: Treffpunkt mit den Pflügern
9 Uhr: Pflügerparade vor Ort
9.30 Uhr: Messe + Traktorsegnung im Kultursaal
10.30 Uhr: Schiedsrichter:innenbesprechung am Bewerbsgelände
11 Uhr: Rahmenprogramm (Frühschoppen, Maschinenausstellung)
12 Uhr: Start Pflügen Landesentscheid
14.40 Uhr: Ende Pflügen Landesentscheid
ca. 16.30 Uhr: Siegerehrung im Kultursaal
Teilnahmeberechtigt sind:
Teilnahmeberechtigt sind LJ Mitglieder (Jahrgang 1992 und jünger).
Wertungsklassen:
Beetpflügen:
Gruppe I – Spezial:
Alle Teilnehmenden mit Wettkampf-Beetpflügen.
Gruppe II – Standard:
Alle Teilnehmenden, die im Beetpflugverfahren pflügen wollen, jedoch ohne hydraulische Schnittbreiten- und Höhenverstellung am Pflugkörper oder Traktor ausgestattet sind. Der Pflug und der Traktor dürfen nur mit einem hydraulischen Oberlenker ausgestattet sein. Weitere hydraulische Steuerungen sind weder am Pflug noch am Traktor erlaubt.
Drehpflügen:
Gruppe III – Spezial:
Alle Teilnehmenden mit speziellen Volldrehpflügen.
Gruppe IV – Standard:
In der Kategorie „Drehpflug Standard“ darf ausschließlich gestartet werden, wenn Pflugkörper und Traktor serienmäßig (zusätzliche Veränderungen am Pflug sind nicht erlaubt = Werksausführung) und
ohne hydraulische Schnittbreiten- und Höhenverstellung ausgestattet sind.
Der Pflug und der Traktor dürfen nur mit einem hydraulischen Oberlenker ausgestattet sein. Weitere hydraulische Steuerungen sind weder am Pflug noch am Traktor erlaubt.
Alle Teile, die sich am Pflug befinden, müssen auch in dieser Art und Weise als Ersatzteile gekauft werden können. In dieser Kategorie sind keine Änderungen, die am Pflug aufgeschweißt oder dazu geschweißt sind erlaubt.
Ob ein Pflug die Anforderungen eines Standardpflugs erfüllt, entscheidet das Obergericht
Die Meldungen der Teilnehmenden und ein aktuelles Foto sind bis Montag, 27. Juli 2026 mittels Anmeldeformular an das LJ Büro der Landjugend Steiermark zu mailen.( E-Mail: landjugend(at)lk-stmk.at)
Folgend findet ihr noch die Ausschreibung und das Anmeldeformular zum downloaden.