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Generalversammlungen nachholen

| Service & Organisation

Seit 1. Juli 2020 gelten die neuen Personengrenzen für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen.
Somit sind Mitgliederversammlungen & Generalversammlungen wieder möglich! Alle Infos zu den Pesonengrenzen findet ihr unter www.stmk.landjugend.at/corona-infopoint

Der Mindestabstand von 1 Meter ist immer einzuhalten.


Zugewiesener Sitzplatz bedeutet: Gekennzeichnet und ein Mindestabstand von 1 Meter (richtige Stellung der Sessel oder Freihaltung jedes zweiten Sessels, wenn anders nicht möglich).

Beim Betreten des Veranstaltungslokals und wenn man sich nicht auf dem Sitzplatz befindet, sowie am Sitzplatz dann, wenn der Abstand von 1 Meter unterschritten wird, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen!

Die Corona-Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden. Es ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestimmen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Tracklinglisten (Teilnahmelisten) sind auszufüllen!

Generalversammlungen können notfalls auch online abgehalten werden.
Die genauen Infos dazu waren schon in der Info_Corona_Mai_2_Wahlen vom 20. Mai 2020 enthalten!

Speisen und Getränke sollen nur von der Gastronomie verkauft werden,
bzw. gelten die Richtlinie aus dem Hygieneleitfaden!

Statutenänderung bei der Generalversammlung

Das Vereinsgesetz hat eine Statutenänderung bei den LJ Vereinen notwendig gemacht. Die Änderungen haben auf allen Ebenen zu erfolgen. Um etwaige Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf der Statutenänderungen sicher zu stellen, möchten wir euch eine kurze Information zur bevorstehenden Statutenänderung geben!

Vorgehensweise:

1. Einladung zur Generalversammung:

  • Die Ortsgruppenleitungen müssen die Bezirksstatuten unbedingt vor der Bezirksgeneralversammlung erhalten.
  • Weiters sollte mit der Einladung ein Exemplar der Statuten (für die Ortsgruppe die neuen Ortsstatuten, für die Bezirksgruppe die neuen Bezirksstatuten) mitgeschickt werden oder vorher ausgemailt werden.
  • In der Einladung für die Generalversammlung (alle Orts- und Bezirksgruppen) muss ein eigener Tagesordnungspunkt „Statutenänderung" angeführt sein!

2. Generalversammlung:

  • Bei dieser Abstimmung muss es eine 2/3 Mehrheit geben, damit die neuen Statuten gültig sind!
  • Danach muss eine Abstimmung über die Statutenänderung erfolgen!
  • Die wichtigsten Änderungen der Statuten sollten nochmals vorgestellt werden (siehe Rückseite). Bei den Bezirksgeneralversammlungen übernimmt dies jemand vom Landesvorstand, bei den Ortsgeneralversammlungen jemand vom Bezirksvorstand bzw. die Landjugendbetreuung.
  • Beschlussfassung: Die Statutenentwürfe müssen bei der Generalversammlung auf den Tischen aufgelegt werden (einige Exemplare pro Tisch).

3. Meldung an Bezirkshauptmannschaft / Vereinsreferat:

  • Die Meldung an die Bezirkshauptmannschaft wird wiederum von eurer LJ Betreuerin übernommen!
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