NPO-Fonds geht nochmals in die Verlängerung
Fonds für Non Profit Organisationen
NPO-Unterstützungsfonds – Verlängerung 1. Halbjahr 2021
Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Halbjahr verlängert. Anträge für das 1. Halbjahr 2021 können nun ab 8. Juli 2021 eingebracht werden.
Eingereicht werden können jetzt Kosten im Zeitraum vom 1. Jänner bis 30. Juni 2021!
Aus organisatorischen Gründen ist eine Einreichung bei der LBG Niederösterreich
bis 15. August 2021 wichtig.
Eine Antragstellung für die LJ Gruppen ist wieder über unseren Kooperationspartner LBG Niederösterreich möglich! Die LBG Niederösterreich, unser Steuerberater und Kooperationspartner in Punkto NPO Fonds, betreut euch bei der Beantragung der Förderung. Es entstehen für euch KEINE Steuerberatungskosten.
Gefördert werden:
- Fixkosten (Mieten, Versicherungen, Mitgliedsbeitrag usw.), die der Periode Jänner bis Juni zurechenbar sind, mit 100% und
- pauschale Aufwendungen des Vereins unter dem Titel „Struktursicherungsbeitrag“. In diesem, mit 10% des Umsatzes aus dem ersten Halbjahr 2019 beschränkten „Struktursicherungsbeitrag“, kann aber nur max. der Einnahmenausfall (Umsatz) des ersten Halbjahres 2021 gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 unterstützt werden.
Was zu tun ist:
Abwicklung der Förderung über die LBG Niederösterreich. Die Steuerberatungskanzlei prüft eure Unterlagen (Buchhaltung, ZVR Auszug usw.), bestätigt eure Angaben, stellt den Antrag und übernimmt die gesamte Korrespondenz für euch. Die Kosten der Steuerberatungskanzlei werden zu 100% vom NPO Fond zusätzlich zu eurem Zuschuss bezahlt.
- Vereine, die bereits NPO Fonds über die LBG beantragt haben, erhalten die aktuellen Informationen automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse des letzten Förderantrages (!!Achtung die damaligen FunktionärInnen sind möglicherweise nicht mehr im Amt!!!)
- NeuantragstellerInnen können sich per Mail anmelden. Einfach E-Mail an npofonds.landjugend@lbg.at.
Was ihr benötigt:
Zur erfolgreichen Antragstellung benötigt ihr:
- Die fertigen Kassabücher für das Jahr 2019, sofern diese nicht im Zuge früherer Antragstellungen bereits der LBG vorliegt.
- Fertig gebuchtes Kassabuch (alle Einnahmen und Ausgaben) für die Zeit von 1. Jänner 2021 bis 30. Juni 2021.
- Kopien von Lichtbildausweisen von Obmann und Leiterin (Scan), sofern sich diese geändert haben.
Die Fördergelder werden nach dem Datum der Einreichung gereiht. Die Mittel des Fonds sind begrenzt. Deshalb wird eine rasche Antragstellung empfohlen.
Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
- COVID-19 verursachter Einnahmenausfall, der die Aktivitäten der Landjugend beeinträchtigt. Schadensminderungspflicht: Ihr müsst zumutbare Maßnahmen gesetzt haben, um die durch die Förderung zu deckenden förderbaren Kosten zu reduzieren.
- Vereinssitz in Österreich.
- Die Gründung eurer Ortsgruppe muss spätestens am 10. März 2020 erfolgt sein.
- Wirtschaftlich gesund und integer: Eure Landjugend darf zum 10. März 2020 nicht materiell insolvent gewesen sein. Über sie wurde in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße verhängt.
Bitte auf keinen Fall Förderanträge selbst irgendwo einreichen.
Bei falsch ausgefüllten Anträgen kann es zu Strafen kommen!
Immer ZUERST mit LBG Rücksprache halten!
lebensWERTvoll - gemeinsam stark füreinander
Hier findet ihr weitere Informationen: Landjugend Steiermark - Förderungen
Folgend findet ihr noch das NPO-Info Blatt zum downloaden:
Info_Corona_NPO_Juli_2021.pdf
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