Unter unserem Arbeitsschwerpunkt-Motto "lebensWERTvoll - gemeinsam stark füreinander tragen wir Verantwortung!
Nachstehend findet ihr wieder ein paar ergänzende Corona-Informationen.
Wir sagen DANKE, dass ihr euch so an die Vorgaben haltet und alle Regelungen umsetzt!
Die Landjugend ist dafür bekannt, schnell und gemeinnützig zu handeln, kreative Ideen zu haben, anzupacken, sich etwas zu überlegen, neues auf die Beine zu stellen und zusammenzuhalten - also gehen wir auch so durch die nächsten Wochen und Monate!
lebensWERTvoll - gemeinsam stark füreinander
Die 10 Personen-Regel im INNENBEREICH gilt:
- In der Gastronomie und in Lokalen (nur mehr max. 10 Personen am Tisch)
- Bei privat organisierten Feiern (zB Geburtstagsfeiern…)
- Bei Sportveranstaltungen (zB in der Kantine)
- Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze
Für Privatwohnungen ist die 10er-Regel eine dringende EMPFEHLUNG und sollte auch da eingehalten werden!
Achtung: Landjugendräume… zählen nicht zum privaten Bereich, sondern sind öffentliche Flächen!
Mund-Nasen-Schutz – siehe Corona-News September_2
Gastronomie & Ausschank – siehe Corona-News September_2
Für Veranstaltungen gilt:
- Bei allen Veranstaltungen OHNE zugewiesenen Sitzplätzen:
Indoor - max. 10 Personen
Outdoor - max. 100 Personen
- Indoor, mit zugewiesenen Sitzplätzen: 1.500 Personen
* ab 250 TeilnehmerInnen mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde
* Indoor ist ab 50 Personen ein Covid-19-Beauftragter zu bestellen und ein Präventionskonzept
auszuarbeiten und umzusetzen! - Outdoor, mit zugewiesenen Sitzplätzen: 3.000 Personen
* ab 250 TeilnehmerInnen mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde - * Outdoor ist ab 100 Personen ein Covid-19-Beauftragter zu bestellen und ein
Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen!
- Contact Tracing für die Nachvollziehbarkeit der BesucherInnen bzw. TeilnehmerInnen führen!
- Die Hygiene- & Abstandregelungen sind in allen Bereichen einzuhalten!
- Der Mindestabstand von 1 Meter ist immer einzuhalten und in geschlossenen Räumen ist auch ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, im Outdoor-Bereich dann, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen, egal ob Indoor oder Outdoor, brauchen IMMER eine Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde! Wir würden euch empfehlen, für jede Veranstaltung, egal in welcher Größenordnung, einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen und ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen, um auch wirklich für alle Fälle gerüstet zu sein.
Die für die Durchführung notwendigen Personen sind von der maximal zulässigen Personenanzahl ausgenommen (zB DarstellerInnen, Orchester..).
Beispiel für einen Veranstaltungsablauf bei zugewiesenen Sitzplätzen:
- Veranstaltungsplanung mit Abwägung, ob und wie die Veranstaltung durchgeführt wird.
- Bestellung eines Covid-19-Beauftragten und Ausarbeitung eines Präventionskonzepts.
- Je nach Veranstaltungsgröße Abklärung mit der Bezirksverwaltungsbehörde (BH) und/oder dem Veranstaltungslokal.
- Ausschreibung der Veranstaltung mit dem Hinweis, dass sich coronabedingt noch etwas ändern kann und Hinweis auf die geltenden Corona-Regeln (Maske, Abstand…).
- Namentliche Anmeldung, damit ihr die TeilnehmerInnen im Vorfeld wisst.
- Hygienekonzept, Putzcheckliste, diverse Hinweisschilder, Contact Tracing Listen, etc. vorbereiten.
- Erstellung eines Sitzplans zum Aushängen, wo wer sitzt und Kennzeichnung des Sitzplatzes.
Also zB Max Mustermann sitzt laut Sitzplan in Reihe 5 auf Platz 10. Dann muss in Reihe 5 auf Platz 10 ein Schild mit dem Namen Max Mustermann vorhanden sein. Die zugewiesenen Sitzplätze sind einzuhalten, es darf nicht getauscht werden. (Hier geht es darum, dass bei einem Corona-Fall dann nur die unmittelbaren Kontaktfälle in Quarantäne müssten und nicht der ganze Saal).
Es ist genau zu überlegen, ob die Veranstaltung die ihr machen wollt,
in der gegenwärtigen Situation wirklich sinnvoll ist!
Kurzfristige Abriegelungen von Corona-Clustern,
Einschränkungen und gesetzliche Neuregelungen sind jederzeit möglich und müssen oft kurzfristig umgesetzt werden!
Wir bitten euch daher, bei euren Planungen euch selbst gegenüber und gegenüber anderen verantwortungsbewusst und vorausschauend zu handeln und im Zweifelsfall
Veranstaltungen besser ausfallen zu lassen!!!
LJ Feste, Partys & Bälle sind leider weiterhin und auch in den nächsten Monaten nicht durchführbar!
Generalversammlungen & Wahlen – siehe auch Corona-News Mai_2_Wahlen + September_2
Wenn der Vorstand nach der 2-jährigen Periode abgelaufen ist, also wenn NEUWAHLEN anstehen, MUSS neu gewählt werden!
Wenn nur Ergänzungswahlen stattfinden würden gilt:
-
- Wenn mehr als 50 Personen teilnahmeberechtigt sind, besteht die Möglichkeit die Generalversammlung auf nächstes Jahr zu verschieben, dies muss aber durch ein formloses Schreiben mit Grundlage der Covid-19 GesG beantragt werden.
Das Schreiben muss statutengemäß unterzeichnet und durch die Bezirksbetreuerin an die Bezirkshauptmannschaft gesendet werden.
Aufgrund dieser Mitteilung wird die Funktionsdauer der organschaftlichen Vertreter im zentralen Vereinsregister bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
(Das heißt, der Vorstand bleibt dann bis zu einer Wahl 2021 gleich.)
- Wenn mehr als 50 Personen teilnahmeberechtigt sind, besteht die Möglichkeit die Generalversammlung auf nächstes Jahr zu verschieben, dies muss aber durch ein formloses Schreiben mit Grundlage der Covid-19 GesG beantragt werden.
Generalversammlungen sind auch virtuell, also als Online-Sitzungen möglich!
Auch für Online-Wahlen gibt es gute Tools (siehe Corona-News Mai_2_Wahlen).
Unter 50 Personen kann die Generalversammlung unter Einhaltung aller geltenden Corona-Regelungen abgehalten werden. Hier müsst ihr alle Vorgaben für eine Veranstaltung MIT FIX ZUGEWIESENEN SITZPLÄTZEN einhalten.
Die wichtigsten Bedingungen für die Abhaltung einer Generalversammlung:
- Passende Örtlichkeit (Kulturhaus, Festsaal, Gasthaus, etc.).
- Klärt mit dem Betreiber der Örtlichkeit ab, wie viele Personen (kommt auch auf die Bestuhlung an) in die Räumlichkeit dürfen.
- Mindestabstand und Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden.
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeit.
- Verpflichtende namentliche Vor-Anmeldung aller TeilnehmerInnen und Ehrengäste.
- Fix zugewiesene Sitzplätze (Namenskärtchen für jeden TN) und max. 10 Personen pro Tisch.
Vorlagen dazu findet ihr unter https://stmk.landjugend.at/corona-infopoint. - Der fix zugeteilte Sitzplatz ist auf jeden Fall einzuhalten.
Dies ist für die Nachvollziehbarkeit im Falle einer Corona-Erkrankung sehr wichtig!
Der Sitzplan muss 28 Tage aufbewahrt werden! - Wir würden euch empfehlen einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen und ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen, um auch wirklich für alle Fälle gerüstet zu sein.
- Auf den Begrüßungshandschlag bzw. das „Verabschiedungsbussi“ muss heuer leider verzichtet werden!
- Die Abstände und Sicherheitsvorgaben sind während der gesamten Veranstaltung einzuhalten.
- WICHITG: Die Regelungen wie Abstand… gelten auch noch nach dem „offiziellen Teil“ der Generalversammlung!
Unter Einhaltung der oben genannten Bedingungen kann eine Generalversammlung ohne Bedenken durchgeführt werden. Von der Konsumation von Speisen und Getränken in den Räumlichkeiten der Generalversammlung wird momentan allerdings abgeraten.
Wenn bei euch noch Wahlen oder eine Generalversammlung anstehen,
bzw. ihr nur Ergänzungswahlen hättet und somit die Generalversammlung auf nächstes Jahr verschieben wollt,
dann setzt euch bitte mit eurer Bezirksbetreuerin in Verbindung.
Sie kann euch dann genaueres sagen, hilft euch weiter und erledigt für euch das
offizielle Aufschiebungsschreiben an die Bezirkshauptmannschaft!!!
Kurse, Vorstandsklausuren, Vorstandssitzungen…
Bei Veranstaltung über 10 Personen muss die Veranstaltung mit allen Regelungen für FIX ZUGEWIESENE SITZPLÄTZE durchgeführt werden.
Also namentliche Anmeldung, Sitzplan, fix zugewiesener Sitzplatz, Einhaltung aller Hygiene- & Abstandsregeln, regelmäßiges Lüften, keine offenen Speisen und Getränke, Desinfektion gemeinsam benutzter Gegenstände….
Kann der Abstand nicht eingehalten werden (zB kurzfristig bei Übungen im Rahmen eines Kurses…) ist der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Landjugendräume - gesellige Zusammenkünfte…
Jugendräume werden wie Kundenbereiche und Gastronomiebereiche gehandhabt.
Gegenüber Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Im Gebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Betreiber des Jugendraumes (Gemeinde und Landjugend) sollten beim Eingang mit geeigneten Hinweisschildern auf die Regelungen hinweisen.
In Jugendräumen sind die Hygieneanforderungen zu erfüllen (Warmwasser, Flüssigseife, Einweghandtücher und Desinfektionsmittel).
Für die Verabreichung von Speisen und Getränken gilt die Regelung der Gastronomie. Das bedeutet, dass
- nur Personengruppen bis max. 10 Personen eingelassen werden dürfen.
- nur im Sitzen konsumiert werden darf.
- keine Konsumation an der Schank/Bar erfolgen darf.
- in der Praxis nur die Verabreichung von verschlossenen Getränken empfohlen werden kann.
- keine offenen Speisen am Tisch stehen dürfen (zB Knabbergebäck).
Es gilt die offizielle Sperrstundenregelung der Gastronomie!
Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Personen den Jugendraum verlassen haben!
Darauf wird die Exekutive in den nächsten Wochen achten.
Bei der Nutzung des Raumes sind nur solche Aktivitäten zulässig, die sowohl die allgemeinen Auflagen als auch die speziell für die Gastronomie geltenden Regelungen berücksichtigen. Das bedeutet: Besprechungen mit max. 10 Personen, Treffen in Gruppen von max. 10 Personen auf jeweils eigenen Tischen, usw. sind möglich.
Bei über 10 Personen muss es allerdings einen Sitzplan und fix zugewiesene Sitzplätze geben, die auch einzuhalten sind! Der Sitzplan ist 28 Tage aufzubewahren!
Jugendheimpartys sind weiterhin verboten!
Die Leitung ist für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich!
Deshalb wird dringend empfohlen, den Jugendraum völlig zu schließen, wenn
- … Mitglieder immer wieder gegen die Auflagen verstoßen.
- … die Region in der der Jugendraum liegt, in der Corona-Ampelfarbe auf orange gestellt wurde.
Erntedankfest, Agape nach der Kirche…
In manchen Ortschaften stehen die Ertedankfeste noch vor der Tür. Bitte beachtet, dass auch beim Erntekrone-binden der Mindestabstand eingehalten werden muss, ansonsten wäre ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen!
Viele Ortsgruppen nutzen die Erntedankfeste um vor der Kirche eine Agape anzubieten.
Wir bitten euch, heuer hier genau mit eurer Pfarre Rücksprache zu halten. In manchen Pfarren wird momentan von einer Agape generell Abstand genommen.
Das „g´sellige Zommstehn in großer Runde mit Brot und Wein“ nach der Kirche am Kirchplatz ist in Zeiten wie diesen nicht wirklich ratsam und empfehlenswert.
193 Landjugendgruppen in der ganzen Steiermark machen heuer beim Erntedankfest auf die hochwertig hergestellten Produkte unserer Bäuerinnen und Bauern aufmerksam und verteilen bei den Erntedankfesten fast 13.000 Brot-Backmischungen. Hierfür sagen wir euch ein großes DANKE!
Egal ob beim Verteilen der Brot-Backmischung oder einer abgewandelten Form der Agape, bitte achtet darauf, dass ihr alle Hygienevorgaben einhaltet!
Getränke wenn dann nur in geschlossenen Gebinden ausgeben. Keine Brotkörbe oder ähnliches zur freien Entnahme vom Brot - wenn dann mit einer Zange von Leuten mit Mund-Nasen-Schutz verteilen und den Korb immer gut abgedeckt halten…. Bitte den Mund-Nasen-Schutz und ev. sogar Handschuhe tragen.
Wir wissen, dass gerade das Erntedankfest in allen Ortsgruppen eine große Rolle spielt und danken euch schon jetzt für eure Disziplin und euer verantwortungsbewusstes Handeln!
Allgemeines
Es gelten nach wie vor und bis auf weiteres folgende Bestimmungen & Empfehlungen:
- Es ist in allen Bereichen der 1 Meter Mindestabstand einzuhalten!
* Auf Händeschütteln und weitere Begrüßungsrituale verzichten!
* Auch bei Ehrungen und Verabschiedungen muss leider weiterhin Distanz gewahrt werden!
- Ihr als Veranstalter müsst unbedingt die Corona-Schutzmaßnahmen einhalten!
(Desinfektionsmittel bereitstellen, aufhängen der Corona-Schutzmaßnahmen, …) bzw. müsst ihr dies mit dem Veranstaltungsort genau abklären.
- Für Veranstaltungen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestimmen (der haftet!) und ein
COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
- Private Feiern sind nur mehr mit max. 10 Personen erlaubt!
Je kleiner die Gruppe ist, desto besser!
Auch bei privaten Treffen ist auf Hygiene und Abstand zu achten, ganz unter dem Motto „Schau auf dich, schau auf mich!“. Hier appellieren wir an eure Vernunft, den Hausverstand und die Eigenverantwortung!
- Corona Contact Tracing (Teilnahmeliste):
Bei Veranstaltungen aller Art sind die TeilnehmerInnen zu erheben, damit im Falle eines Corona-Ausbruchs die Kontaktpersonen schnell ausgeforscht und verständigt werden können.
Bei Veranstaltungen über 10 Personen muss es zugewiesene Sitzpläne geben. Im Falle einer Corona-Erkrankung müssen dann nämlich nur Kontaktpersonen in unmittelbarer Nähe in Quarantäne.
Dies gilt auch für Vorstandssitzungen, Kurse… Die Sitzpläne und Listen müssen 28 Tage aufbewahrt werden!
- Ausblick Herbst/Winter:
Jetzt im Herbst werden sich viele Zusammenkünfte und Veranstaltungen wieder in den Innenraum verlagern.
Experten gehen in den Innenräumen von einer höheren Ansteckungsgefahr und somit auch von einer weiteren Ausbreitung aus. Achtet auf Krankheitssymptome und bleibt im Zweifelsfall besser daheim als andere einem Ansteckungsrisiko auszusetzen. Überlegt auch, Sitzungen und Veranstaltungen ev. wieder online durchzuführen.
Bitte bedenkt, dass ihr auch ohne Krankheits-Symptome Überträger für euer Umfeld und eure Familien sein könnt!
Räume gut und mindestens stündlich lüften, Abstand halten, Hygieneregeln beachten und auch Veranstaltungen generell überdenken oder neu ausrichten! Auch überhitzte Räume sind zu vermeiden!
Temperaturen über 23°C sind zu viel und bieten dem Virus einen idealen Nährboden.
Ohne die Hellseherkugel betätigen zu wollen, fürchten wir leider, dass uns diese Maßnahmen die nächsten Monate begleiten werden und Lockerungen eher nicht absehbar sein werden.
Bitte passt daher euer LJ Programm darauf an!
- Bitte bei euren Veranstaltungseinladungen (Generalversammlungen, Schulungen…) auch immer den Hinweis rauf geben, dass es durch Corona zu kurzfristigen Änderungen oder Absagen kommen kann und daraus keine Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen geltend gemacht werden können!
Beispieltext der LJ Steiermark:
„Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, die die Durchführung der Veranstaltungen in der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form unmöglich machen, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder die Veranstaltungsform zu ändern. Ihr werdet rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Es können daraus keine Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche der LJ Steiermark gegenüber abgeleitet werden.“
- Achtet bei euren weiteren Planungen darauf, dass für euch bei kurzfristigen Absagen durch Corona-Einschränkungen keine Stornokosten entstehen!
Da keiner weiß wie es weitergeht und uns die Corona-Einschränkungen noch länger begleiten werden, empfehlen wir euch, dies bei euren Veranstaltungsplanungen mindestens bis zum Frühjahr 2021 zu berücksichtigen!
- Überlegt euch in euren Vorstandsitzungen einen „Notfallplan“, wie ihr vorgeht, wenn zB nach einer Vorstandssitzung oder einem Vorstandswochenende ein positiver Fall auftaucht und ihr als Vorstand in Quarantäne müsstet. Mit wem hattet ihr Kontakt, welche Veranstaltungen stehen an, was kann an wen übergeben werden, was muss beachtet werden, was muss abgesagt werden… Dies am besten bei jeder Sitzung kurz durchgehen.
- Mit Symptomen nie direkt zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, sondern immer zuerst die Nummer 1450 wählen! Hier wird mit Hilfe eines Fragebogens ermittelt, ob ein Besuch beim Hausarzt möglich ist, oder ein Corona-Verdacht vorliegt. Tests erfolgen dann in Drive in-Teststationen oder es kommt direkt jemand zu Hause vorbei. Das Testergebnis sollte dann in 2-4 Tagen vorliegen. Falls der Test positiv sein sollte, ist umgehend die vorgeschriebene Quarantäne einzuhalten und die Kontaktpersonen 48 Stunden vor Auftreten der Symptome bzw. des positiven Tests sind anzugeben. Aber alle Infos dazu gibt es bei der Nummer 1450.
Die Verletzung der Quarantäneauflagen ist kein Kavaliersdelikt!
Bei Verstößen ist mit strafrechtlichen Konsequenzen und hohen Geldstrafen zu rechnen!
Privatpersonen können sich auf eigene Kosten bei diversen Einrichtungen testen lassen.
Eine Übersichtsliste mit Testmöglichkeiten findet ihr auf der Homepage: https://stmk.landjugend.at/corona-infopoint.
- Haltet bei euren Veranstaltungen Rücksprache mit der Gemeinde bzw. der Bezirkshauptmannschaft.
Für Fragen stehen wir euch im LJ Büro auch jederzeit gerne zur Verfügung!
- Die Landjugend steht für Regionalität und bewusstes Einkaufen. Achtet gerade in Zeiten wie diesen noch mehr auf kurze Transportwege und einen regionalen und saisonalen Einkauf, um auch unsere Bäuerinnen und Bauern, bzw. die heimischen Betriebe vor Ort zu unterstützen!
Strafen & Allgemeines
Für Vergehen und Verstöße können hohe Strafen laut Epidemiegesetz, Verwaltungstrafen und sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. Bitte haltet euch daher an die gesetzlichen Vorgaben!
Unter anderem gilt:
- Gemäß § 178 bzw. § 179 StGB macht sich gerichtlich strafbar, wer fahrlässig bzw. vorsätzlich eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen. Verstöße sind mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren zu ahnden.
- Quarantäneverletzungen werden verschärft kontrolliert werden. Bei Verstößen gegen Quarantäneauflagen ist mit strafrechtlichen Konsequenze zu rechnen und es fallen hohe Geldstrafen an!
- Sperrstunde in der Gastronomie ist generell um 1 Uhr. Das gilt auch für geschlossen Veranstaltungen. Das soll auch in Zukunft stärker kontrolliert werden und es stehen Strafen bis zu € 1.450 im Raum.
Wir möchten euch bitten, den guten Ruf der LANDJUGEND nicht durch
undurchdachte Aktionen und Veranstaltungen in Verruf zu bringen.
Bitte bedenkt, dass es nicht nur euch als einzelne Gruppe betrifft, sondern es dann pauschal „die Landjugend“ ist!!!
Wir bitten euch immer an ein verantwortungsbewusstes Miteinander zu denken!
Alle Infos findet ihr auch unter:
https://stmk.landjugend.at/corona-infopoint
Wir danken euch für euren Einsatz, euer Verständnis und für eure Unterstützung
und halten euch auch weiterhin auf dem Laufenden! Bei Fragen bitte einfach im LJ Büro melden!
Die Landjugend Steiermark