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Urheberrecht

| Service & Organisation

Das musst du wissen!

Ob bei der Gestaltung von Flyern, auf Social Media oder bei unseren Veranstaltungen – in der Landjugend Steiermark setzen wir oft kreative Inhalte ein: Bilder, Texte, Musik oder Videos. Doch Vorsicht: Nicht alles, was online zu finden ist, darf einfach so verwendet werden. Das Urheberrecht schützt die Arbeit von Kreativen – und Verstöße können ernsthafte Konsequenzen haben.

Was ist urheberrechtlich geschützt?

Das Urheberrecht schützt sogenannte „Werke“ – also alles, was eine gewisse kreative Schöpfungshöhe erreicht. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Fotos und Bilder

  • Texte, Gedichte und Artikel

  • Musikstücke und Videos

  • Grafiken, Zeichnungen und Software

Sobald jemand ein kreatives Werk erschafft, entstehen automatisch Urheberrechte – unabhängig davon, ob das Werk veröffentlicht wurde oder nicht.

Wann darf ich Inhalte verwenden?

Du darfst Inhalte nur dann verwenden, wenn du auch die entsprechenden Nutzungsrechte hast. Das ist der Fall, wenn:

  • du das Werk selbst erstellt hast,

  • du eine ausdrückliche Erlaubnis vom Urheber hast (z. B. schriftlich),

  • das Werk unter einer freien Lizenz steht (z. B. Creative Commons).

Aber Achtung: Auch bei frei lizenzierten Inhalten gelten oft Bedingungen – etwa die Namensnennung oder eine Einschränkung auf nicht-kommerzielle Nutzung.

Wichtige Hinweise für unsere Landjugend-Arbeit

Social Media

  • Verwende nur eigene Fotos oder solche, für die du die Rechte besitzt.

  • Hole die Zustimmung aller erkennbaren Personen auf Fotos ein – am besten schriftlich.

  • Nutze keine Musik in Reels oder Stories, für die du keine Nutzungsrechte hast – auch dann nicht, wenn du die Musik privat gekauft hast.

Veranstaltungen

  • Wird bei eurer Veranstaltung Musik gespielt (z. B. bei einer Disco, Theateraufführung oder Präsentation), muss sie eventuell bei der GEMA gemeldet werden.

  • Auch das öffentliche Zeigen von Filmen oder Videos kann genehmigungspflichtig sein.

Flyer und Plakate

  • Nur Inhalte verwenden, für die Nutzungsrechte bestehen.

  • Zustimmung von abgebildeten Personen einholen – auch hier am besten schriftlich.

Wer haftet bei Verstößen?

Im Ernstfall haftet nicht nur die Person, die den Inhalt veröffentlicht hat, sondern unter Umständen die gesamte Landjugendgruppe. Deshalb gilt: Urheberrecht ist Teamsache – informiert euch und geht gemeinsam sorgfältig mit Inhalten um.

Unsere Tipps für dich

✅ Nutze Plattformen wie Pixabay, Unsplash oder Pexels für kostenlose, lizenzfreie Bilder (beachte die Lizenzbedingungen).
✅ Hol dir immer schriftliche Einwilligungen, bevor du Fotos veröffentlichst.
✅ Frag lieber einmal zu viel nach als einmal zu wenig – das schützt dich und deine Landjugendgruppe.

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